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Wie wie komme ich zu einem Pflegegrad?

Sie können einen Pflegegrad beantragen, wenn Sie zunehmend Einschränkungen in der Selbstständigkeit z.B. im Bereich der Körperpflege, feststellen.

Den Antrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen (telefonisch, formlos schriftlich oder persönlich). Die Pflegekasse lässt Ihnen ein Antragsformular zukommen. Dies wird ggf. auch auf der Internetseite Ihrer Kasse zum Download bereitgestellt. Nach Rücksendung des Formulars erhalten Sie einen Termin für die Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst.

Innerhalb weniger Wochen erfolgt der schriftliche Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen, sollten Sie der Ansicht sein, dass der vergebene Pflegegrad nicht den tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegelt.

Welche Leistungen erhalte ich mit einem Pflegegrad?

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung und ihrer Höhen je nach Pflegegrad Stand 01.01.2025

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld
monatlich
- 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Kombinationsleistung
monatlich
Wird bei Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegesachleistung in Anspruch genommen aber regelmäßig nicht komplett ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig überwiesen
Entlastungsbetrag
monatlich
131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
je Kalenderjahr
Bei Pflegegrad 2 bis 5 gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege 3539 €
- Verhinderungspflege durch nahe
  Angehörige
- 694 € 1198 € 1600 € 1980 €
- Verhinderungspflege durch sonstige
  Personen
- 3539 € 3539 € 3539 € 3539 €
- Kurzzeitpflege Nur Entlastungsbetrag 3539 € 3539 € 3539 € 3539 €
Tages-/Nachtpflege
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 721 € 1.357 € 1.685 € 2085 €
Stationäre Pflege
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 805 € 1.319 € 1855 € 2.096 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 € 42 € 42 € 42 € 42 €

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen.

Pflegeunterstützungsgeld
Lohnersatzleistung für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung für bis zu insgesamt 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr.

Soziale Absicherung der Pflegeperson
Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 - 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbstätig für wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Hierbei handelt es ich um Leistungen in Bezug auf die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Pflegehilfsmittel
Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 42 Euro monatlich von der Pflegekasse auf Antrag erstattet. Dazu gehören z.B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen oder Mundschutz.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann er genutzt werden?

Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben (1-5), steht ein monatlicher Betrag von 131 Euro (Entlastungsbetrag) zur Verfügung, der  in Form von Leistungen, durch anerkannte Anbieter, eingesetzt werden kann.

Beispiele:

  • Alltagsbegleitungen
  • Gruppenangebote
  • Reinigungsdienste und Haushaltshilfen
  • Tages- und Kurzzeitpflege
  • bei PG 1 auch für Pflegeleistungen

Auch Einzelpersonen können Pflegebedürftige ehrenamtlich unterstützen. Dabei kann es sich z.B. um Personen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft handeln. Seit Dezember 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag (131 €) nutzen um diesen "Einzelhelfenden" dafür eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.
Weitere Informationen

Beispiele

  • Begleitung bei Spaziergängen, zur Ärztin oder zum Arzt sowie zu Behörden
  • Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Hilfen im häuslichen Außenbereich, beispielsweise durch Unterstützung bei der Gartenarbeit
  • Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen
  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden vom Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen

Was tun, wenn die Pflegeperson ausfällt?

Pflegende brauchen eine Auszeit, haben private Termine, werden krank oder fahren in den Urlaub. Um diese begrenzten Zeiträume zu überbrücken und die Pflegeperson zu entlasten bietet die Pflegekasse zwei Möglichkeiten:
- Kurzzeitpflege, in einem Pflegeheim
- Verhinderungspflege, in der Regel zuhause

Zum 01.07.2025 wurden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3539 € zusammengefasst, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Somit können Anspruchsberechtigte den Gesamtbetrag für beide Leistungsarten flexibel einsetzen. Eine Vorpflegezeit ist für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege nicht mehr notwendig.

Der Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige des Landkreises Böblingen bietet eine Übersicht über alle stationären Pflegeeinrichtungen und Unterstützungsangebote zuhause.

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