Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung

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Wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt, die häusliche Umgebung nicht mehr den Anforderungen entspricht oder die Belastung für pflegende Angehörige zu groß wird kann häusliche Pflege an ihre Grenzen stoßen. In solchen Fällen kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung eine sinnvolle Möglichkeit darstellen.

Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten Rund-um-die Uhr Betreuung, medizinische Versorgung und soziale Angebote für Pflegebedürftige.

Pflege, Betreuung, Aktivierung und Verpflegung gehören zum Leistungsumfang eines Pflegeheims. Darüber hinaus fallen weiterhin administrative Aufgaben (wie z.B. Post- und Bankangelegenheiten) an. Kann die pflegebedürftige Person diese nicht mehr selbst übernehmen, sollte im Vorfeld über die Ausstellung einer Vollmacht nachgedacht werden. 

Die Kosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich zusammen aus Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Pflegegrad 2 bis 5 an den Kosten für die Pflege. Bei PG 1 kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung eingesetzt werden. Diese Leistungen decken allerdings nicht die gesamten Kosten eines Aufenthalts im Pflegeheim ab, sodass zusätzlich ein Eigenanteil fällig wird.

Falls die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um diesen zu decken kann Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt (siehe Finanzierung von Pflege) beantragt werden.

Da sich Pflegebedarfe auch schnell oder unerwartet verändern können, ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Pflegeeinrichtungen in Frage kommen und welche Erwartungen man an diese hat. Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung bietet beispielsweise die Broschüre "Suche nach einem Pflegeheim" des Zentrums für Qualität in der Pflege.

Der Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen informiert über Vorbereitung und Finanzierung und unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz.

Kurzzeitpflege

Ein kurzzeitiger Aufenthalt im Pflegeheim z.B. wegen Urlaub der Angehörigen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist möglich und wird Kurzzeitpflege genannt. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen

Alternativen zum Pflegeheim

Anstelle traditioneller Pflegeheime stehen auch alternative Wohnkonzepte zur Verfügung. Einige davon sind im Artikel alternative Wohn- und Versorgungsformen beschrieben.

Weiterführende Links

Pflegeheime im Landkreis Böblingen –  Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige wegweiser_web.pdf (lrabb.de)
Umkreissuche Pflegeheime AOK-Pflegeheimsuche: Pflegeheim in der Nähe finden | AOK
Finanzierung Pflegeeinrichtung Hilfe zur Pflege stationär Landkreis Böblingen -Soziale Hilfen (lrabb.de)