Finanzierung von Pflege

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Zur Finanzierung der Pflege stehen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Diese decken nicht immer die gesamten Kosten ab. Häufig bleibt ein Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen.

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen, können Sozialleistungen beantragt werden.

Die Pflege von Menschen ist kostspielig. Die Pflegeversicherung bietet in vielen Bereichen finanzielle Unterstützung. Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Pauschalbeträge zur Verfügung. Je nach Art und Umfang der benötigten Versorgung decken diese die anfallenden Kosten nicht vollständig ab. Kosten wie beispielsweise die Ausbildungsumlage, Investitionskosten oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Zudem können die Kosten der Versorgung die zur Verfügung stehenden Budgets übersteigen.

Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus um die benötigte Pflege zu finanzieren, kann Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialen Hilfen bestehen. Die "Hilfe zur Pflege" (§§ 61 - 66 SGB XII) unterstützt Menschen, die die Eigenanteile nicht tragen können. Diese Sozialleistung ist sowohl für die häusliche als auch für die vollstationäre Pflege nutzbar.

Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Pflege (ambulant /stationär)

Antragstellung
Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Für den Landkreis Böblingen stehen auf der Seite der Sozialen Hilfen alle Informationen und Antragsformulare zur Verfügung.

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Leistungen rückwirkend nur bis zum Antragsdatum gezahlt werden. 

Pflegebedürftigkeit
Die Prüfung und Feststellung eines Pflegebedarfs erfolgt in der Regel auf Antrag bei der Pflegekasse.

Feststellung der Einkommens- und Vermögensgrenzen
Die Vermögensfreigrenzen liegen bei 10.000 € pro Person, für Ehepaare bei 20.000 €.

Keine anderweitige Deckung
Es wird geprüft, ob vorrangige Ansprüche (z.B. andere Sozialversicherungen, Unterhalt) bestehen, durch die die Kosten vollständig oder teilweise gedeckt werden können.