Vorsorgeregelung
Vorsorgeregelungen sind Maßnahmen, die getroffen werden für den Fall, dass man durch Unfall, Krankheit oder Einschränkungen im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Diese Regelungen umfassen üblicherweise Vorsorgevollmachten, Betreuungverfügungen und Patientenverfügungen.
Mit Hilfe von Vorsorgeregelungen kann der eigene Wille festgehalten und Vertrauenspersonen benannt werden, die im Ernstfall Entscheidungen im Sinn der oder des Vollmachtgebenden treffen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll. Weitere Informationen
Durch eine Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift bestätigt (z.B. bei der Betreuungsbehörde Landkreis Böblingen)
Patientenverfügung
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, sich nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung kann in solchem Fall vorgesorgt und individuelle Wünsche festgelegt werden. Weitere Informationen
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung werden Wünsche festgelegt, die bei einer Betreuungsbedürftigkeit (gesetzlichen Betreuung) geprüft werden. So kann festgelegt werden, wer die gerichtliche Betreuung übernehmen oder nicht übernehmen soll. Man kann regeln, wie man sich sein persönliches Lebensumfeld vorstellt oder ob jemand finanziell unterstützt werden soll. Weitere Informationen
Falls keine Vorsorgeregelungen getroffen wurden und die Person nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Informationen zu diesem Thema bietet die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen.
Ohne entsprechende Vorsorgeregelungen können auch nahe Angehörige wie Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder nicht als gesetzliche Vertreter einspringen.
Einzige Ausnahme ist die Ehegattennotvertretung, diese gilt jedoch nur in Gesundheitsangelegenheiten und ist auf 6 Monate begrenzt. Weitere Informationen
Weitere Informationen, Vordrucke sowie Veranstaltungshinweise über Vorsorgeregelungen erhalten sie bei folgenden Stellen:
Kreisseniorenrat Böblingen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallbogen weitere Informationen
Bundesministerium für Justiz Formulare Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in verschiedenen Sprachen weitere Informationen

